Finanzierung

DURCH DIE AGENTUR FÜR ARBEIT, JOBCENTER, DRV, BG ODER BFD​

Wer bezahlt die Fortbildung?

Bei Arbeitslosen (ALG I & II) und Arbeits­suchenden bezahlt das jeweilige Amt (ARGE/Jobcenter, Arbeitsamt) u.U. den Lehrgang über einen sogenannten Bildungs­gutschein. Bei Arbeitsunfähigkeit im alten Beruf bezahlt das jeweilige Amt (Berufs­genossen­schaften oder die Deutsche Renten­versicherung) u.U. den Lehrgang über sogenannte Teilhabe am Arbeitsleben. Der Kostenträger für Ihre Weiterbildung ist die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die Berufsgenossenschaft,die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundeswehr. Alternativ können Sie auch selbst zahlen. Für die Zugangs­voraussetzungen informieren Sie sich bitte Hier: Weiterbildung

Was muss ich dafür tun?

Mit den Unterlagen aus dem Info-Gespräch zum Sachbearbeiter und sagen, das man diese Maßnahme machen will. Ist der gleiche Prozess für alle. Bei Renten­versicherung Teilhabe am Arbeitsleben bei Jobcenter und Agentur Bildungs­gutschein. Nach Abgabe entscheidet das Amt (Tag dann per Post oder vom Sachbearbeiter Bescheid, mit dem man sich bei der SA meldet.

Was bringt mir die Informations­veranstaltung?

Man lernt erstmal die Firma kennen. Persönlicher Kontakt. Man kann selber Fragen stellen. Man kriegt direkt die Einstellungs­zusage. Das macht es beim Amt einfacher. Und letzten Endes dann die Finanzierung. Personalausweis oder Aufenthaltstitel mitbringen. Sonst nichts.

Ist die Informations­veranstaltung Pflicht?

Nein, aber sinnvoll. Wenn man da war leichtere Genehmigung. Und man sollte nichts anfangen, worüber man nicht genau Bescheid weiß.

Was mache ich, wenn meine Finanzierung abgelehnt wird?

Dann kann man Widerspruch einlegen; wird in der Infoveranstaltung erklärt. Schriftlich Widerspruch und bestätigen lassen.

Welche Unterlagen genau brauche ich?

Zum Beantragen: Kursbeschreibung von der SA oder per Mail, dazu aktueller Maßnahmebogen und bei Infoveranstaltung die Einstellungs­zusage und Bestätigung der Teilnahme. Kann sein, dass man ein pol. Führungszeugnisse haben muss oder die unterschrieben Bestätigung, das man es nicht braucht.

Wird auch meine Anfahrt bezahlt?

Ja, das Amt bezahlt ein Monatsticket oder 20 Cent je Kilometer mit dem eigenen Fahrzeug. Den Fahrt­kostenatrag bekommt man direkt bei der Genehmigung zum Kurs vom Amt. Beim Jobcenter und der Agentur für Arbeit bekommt man auch Kinder­betreuungs­kosten, wenn diese erforderlich sind. Ca. 150€, ändert sich aber ständig.

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